Die Neufnach

big_37011176_1_360-600Fischbestand:

Bachforellen, Regenbogenforellen, Spiegel- und Schuppenkarpfen. Dazu noch Rotaugen, Rotfedern, Aitel`n, Aale und Barben. Vereinzelt auch Hechte.

Beeinträchtigungen:

Keine Beeinträchtigungen, jedoch ist besonders darauf hingewiesen, dass Flurschäden auf jeden Fall vermieden werden müssen. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass Flurschäden ausgeschlossen sind. Auch sind sog. Abkürzungen über landwirtschaftliche Nutzflächen grundsätzlich verboten. Für alle vom Angler verursachten Schäden muss dieser selbst eintreten. Eine Haftung durch den FV ist ausgeschlossen. Zugelassen ist jeweils nur eine Handangel.

 

Grenzen (siehe Google-Maps-Karte):

Die Befischung der Neufnach beginnt in der nördlicher Richtung vor Wollmetshofen und endet in südlicher Richtung bei der Schweizerbrücke zwischen den beiden Orten Langenneufnach und Walkertshofen („blau“ eingezeichnete Punkte). Auf der gesamten Strecke  ist die Befischung ohne Behinderung möglich.

Die Strecke zwischen Eisenbahnbrücke und Wehr ist ganzjährig gesperrt. („rot“ markiert – Fischschongebiet)