Die Mindel

5863358Grenzen:

Die Fischereigrenze befindet sich in nördlicher Richtung vor Mindelzell beim weißen Stein und in südlicher Richtung nach Mindelzell bei der Teilung der kleinen Mindel von der großen Mindel. Die gesamte befischbare Strecke ist in einen „Oberen Teil“ (lila gefärbte Strecke) und einen „Unteren Teil“ (blau gefärbte Strecke) unterteilt (bitte vor Fischereibeginn Sperrzeiten prüfen). Dazu kommt noch der Stocketgraben mit einer Länge von 320 Metern. Er beginnt bei der Fischzuchtanstalt und mündet unterhalb der Fischzuchtanstalt beim Wasserfall in die kleine Mindel.

Fischbestand:

Äschen und Regenbogenforellen, vereinzelt auch Bachforellen. In nördlicher Richtung der kleinen Mindel besteht auch die Möglichkeit vereinzelt Barben und Hechte zu fangen.

Beinträchtigungen (siehe auch Karte):

Es gibt auch hier keine besonderen Beeinträchtigungen. Lediglich das Betreten der Fischzuchtanstalt und des dazugehörigen Grundstückes ist verboten (rote Infomarkierung). Der Stocketgraben darf nicht befischt werden (rote „X“-Markierung). Er gilt als natürliches Laich und Schongebiet. Zugelassen ist jeweils nur eine Handangel. Informationen darüber ob der untere Teil der befischbaren Strecke (blau gefärbte Strecke) gesperrt ist kann bei der gelb gefärbten Infomarkierung unterhalb der Fischzucht an einer Tafel eingesehen werden. Durchschläge, Karten und Fanglisten können in den Briefkasten beim Stadel (blaue Infomarkierung). Die Fischereigrenzen selbst sind den weiteren Markierungen zu entnehmen. Außerdem wir besonders darauf hingewiesen, dass Flurschäden auf jeden Fall vermieden werden müssen. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass Flurschäden ausgeschlossen sind. Auch sind sog. Abkürzungen über landwirtschaftliche Nutzflächen grundsätzlich verboten. Für alle vom Angler verursachten Schäden muss dieser selbst eintreten. Eine Haftung durch den FV ist ausgeschlossen.

Hinweis: Für eine übersichtliche Darstellung ist evtl. das ein- bzw. auszoomen der Karte notwendig.